DIN 5008 Form A oder Form B?
Die Norm kennt zwei Briefbogenformen. Sie unterscheiden sich in der Höhe des Briefkopfs — und damit darin, wie viel Platz Logo und Absenderzeile bekommen. Form B ist der Normalfall in der Geschäftskorrespondenz, Form A die schmale Variante.
Die Maße im direkten Vergleich
| Merkmal | Form A | Form B |
|---|---|---|
| Höhe des Briefkopfs | 27 mm | 45 mm |
| Gedachte Linie im Anschriftfeld | 44,7 mm | 62,7 mm |
| Obere Falzmarke (von oben) | 87 mm | 105 mm |
| Untere Falzmarke (von oben) | 192 mm | 210 mm |
| Lochmarke (von oben) | 148,5 mm | 148,5 mm |
| Typischer Einsatz | schmaler Kopf, wenig Logo | Standard in der Praxis |
Alle Angaben beziehen sich auf DIN A4 und die Fassung DIN 5008:2020-03.
Warum Form B der Normalfall ist
Die 45 mm Briefkopf geben Logo, Absenderzeile und optional einer Claim-Zeile Raum, ohne dass die Anschrift nach unten gedrängt wird. Ein weiterer praktischer Grund: Nach dem Falzen schließt der obere Blattdrittel bündig ab, und die Empfängeranschrift liegt zuverlässig im Sichtfenster handelsüblicher Umschläge nach DIN 680.
Form A spart 18 mm Höhe. Das ist relevant, wenn ein Brief sehr lang wird und Sie die vierte Seite vermeiden wollen — oder wenn Sie bewusst einen zurückhaltenden, schmalen Kopf gestalten.
Maße, die sich nicht unterscheiden
Unabhängig von der Form bleiben:
- das Anschriftfeld mit 85 × 45 mm und elf Zeilen,
- die Lochmarke bei 148,5 mm — genau die Blattmitte,
- der linke Textrand von 25 mm, der das Lochen ermöglicht, ohne Text anzuschneiden,
- der Mindestabstand von 20 mm zur Unterkante für die letzte Textzeile.
Der rechte Rand ist die einzige Größe mit echtem Spielraum: Die Norm nennt ein Minimum von 15 mm, in der Praxis werden 20 mm gewählt, weil das Satzbild ruhiger wirkt.
Was die Fassung von 2020 geändert hat
Die aktuelle Fassung ist DIN 5008:2020-03. Zwei Änderungen betreffen die Praxis unmittelbar:
- Falzmarken: Bis 2011 sollten sie eingefügt werden, seit 2020 können sie eingefügt werden. Pflicht waren sie nie — empfohlen bleiben sie, spätestens bei Serienbriefen aus dem Kuvertierautomaten.
- Auslandsanschrift: Das Bestimmungsland steht heute in Großbuchstaben und auf Deutsch unter Postleitzahl und Ort. Der frühere Ländercode vor der Postleitzahl („D-79098") ist überholt.
Außerdem ersetzte die Norm die alten Gradangaben aus der Schreibmaschinenzeit durch Millimeterwerte — Briefbogenmaße standen früher in der eigenen Norm DIN 676 und sind heute in die DIN 5008 übernommen.
Ist die DIN 5008 verpflichtend?
Nein. Sie ist eine Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung, keine Rechtsvorschrift. Verbindlich wird sie erst durch Dritte: in kaufmännischen Ausbildungen und Prüfungen, in Behörden, in Corporate-Design-Vorgaben — oder schlicht durch die Erwartung von Geschäftspartnern.
Was die Norm regelt, ist die Darstellung eines Inhalts. Ob der Inhalt selbst stimmt und welche Pflichtangaben ein Geschäftsbrief enthalten muss, steht nicht in der Norm, sondern im Handels- und Steuerrecht.
Häufige Fragen
Welche Form der DIN 5008 ist die richtige für Geschäftsbriefe?
Für die Geschäftskorrespondenz hat sich Form B mit 45 mm Briefkopf durchgesetzt. Form A mit 27 mm eignet sich für schmale Köpfe oder wenn Sie Seitenhöhe sparen müssen.
Wie hoch ist der Briefkopf bei Form A und Form B?
Bei Form A beträgt die Briefkopfhöhe 27 mm, bei Form B 45 mm. Beide Angaben beziehen sich auf das Format DIN A4.
Wo liegen die Falzmarken bei Form B?
Bei Form B liegen die Falzmarken 105 mm und 210 mm von der oberen Blattkante entfernt, die Lochmarke bei 148,5 mm. Bei Form A liegen die Falzmarken bei 87 mm und 192 mm.
Ist die Einhaltung der DIN 5008 Pflicht?
Nein, die Norm ist eine Empfehlung und keine Rechtsvorschrift. Verbindlich wird sie nur, wenn Behörden, Prüfungsordnungen oder unternehmensinterne Vorgaben sie vorschreiben.
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Dieses Thema gibt es auch auf Englisch: DIN 5008 explained