Bewerbung nach DIN 5008
Ein Anschreiben nach DIN 5008 wirkt sortiert, bevor der erste Satz gelesen wird. Die Norm ist dabei ein Gerüst, kein Gesetz — und ein entscheidender Unterschied zum Geschäftsbrief wird oft übersehen.
Gilt die DIN 5008 für Bewerbungen?
Ja, aber anders als im Geschäftsverkehr. Ein Bewerbungsanschreiben ist kein Geschäftsbrief, deshalb gelten die handelsrechtlichen Pflichtangaben dafür nicht. Registernummer, Geschäftsführung oder Bankverbindung haben in einer Bewerbung nichts zu suchen.
Was gilt, sind die Gestaltungs- und Schreibregeln: Ränder, Positionen, Datums- und Zahlenformat, Zeichensetzung. Die Norm ist eine Empfehlung und keine Pflicht — Verstöße führen zu keiner Sanktion. Ein Personaler erkennt aber in Sekunden, ob ein Anschreiben sauber gesetzt ist.
Die Maße
Für ein Bewerbungsanschreiben auf DIN A4 gelten die Maße der Form B:
| Rand | Maß |
|---|---|
| links | 25 mm (schützt vor den Heftlöchern) |
| rechts | 20 mm (Mindestmaß der Norm: 15 mm) |
| oben | 45 mm |
| unten | 25 mm bis zur letzten Zeile |
Ein Empfängeranschriftfeld von 85 × 45 mm gehört darunter, sofern der Brief in einen Fensterumschlag kommt. Wird die Bewerbung in einer Mappe oder als PDF versendet, kann darauf verzichtet werden — dann wird die Empfängeranschrift normal in den Text gesetzt.
Falz- und Lochmarken sind bei Bewerbungen unüblich. Sie helfen beim maschinellen Kuvertieren; eine klassische Bewerbungsmappe kommt ohne aus. Werden die Unterlagen in einen Fensterumschlag gesteckt, sind sie dagegen sinnvoll.
Der Aufbau von oben nach unten
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Kopf | eigene Anschrift, Telefon, E-Mail — oder ein eigener Briefkopf |
| Empfänger | Unternehmen, ggf. Abteilung, Ansprechperson |
| Ort und Datum | z. B. „Berlin, 15. September 2026" |
| Betreff | fett, ohne das Wort „Betreff:" |
| Anrede | persönlich, mit Komma |
| Anschreiben | Einleitung, Hauptteil, Schluss — höchstens eine Seite |
| Grußformel | ohne Komma |
| Unterschrift | handschriftlich, darunter der Name in Druckbuchstaben |
| Anlagen | Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate |
Bei der Empfängeranschrift ist eine Kleinigkeit häufig falsch: Die Ansprechperson steht mit „Herrn" und nicht mit „Herr" in der Anschrift — die Anschrift steht im Akkusativ.
Betreffzeile, Anrede, Grußformel
- Betreff: fett gesetzt, ohne das Wort „Betreff" und ohne Doppelpunkt. Kurz und konkret, zum Beispiel „Bewerbung als Projektmanagerin — Referenz 2026/42".
- Anrede: persönlich, wo möglich. „Sehr geehrte Frau Dr. Müller," — mit Komma. Danach geht es klein weiter, sofern kein Substantiv oder Name folgt.
- Ohne Ansprechperson: „Sehr geehrte Damen und Herren," ist zulässig, wirkt aber unpersönlich. Ein Blick auf die Stellenanzeige oder die Website lohnt sich fast immer.
- Grußformel: „Mit freundlichen Grüßen" — ohne Komma, wenn der Name in der nächsten Zeile steht. Folgt der Name in derselben Zeile, gehört ein Komma davor.
Schrift, Umfang und Dateiformat
- Schriftgröße: 11 oder 12 pt im Text; die Betreffzeile darf mit 13 bis 15 pt hervorgehoben werden.
- Schriftart: eine gut lesbare, weit verbreitete Schrift — die Wahl ist freier als oft angenommen.
- Zeilenabstand: 1,0 bis 1,15.
- Umfang: das Anschreiben umfasst höchstens eine Seite. Wer mehr schreibt, signalisiert vor allem, dass er nicht filtern kann.
- Format: heute fast immer PDF. Achten Sie darauf, dass die Schriften eingebettet sind und das Seitenformat exakt 210 × 297 mm beträgt — sonst druckt der Empfänger leicht verkleinert.
Wie Sie ein PDF in genau dieser Größe erzeugen und warum dabei eine leere zweite Seite entsteht, steht im Ratgeber zu häufigen Fehlern.
Bewerbungsfoto und persönliche Daten
Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist ein Bewerbungsfoto nicht erforderlich. Angaben zu Geburtsdatum, Familienstand, Religion oder Kindern sollten nicht aufgenommen werden: Der Arbeitgeber darf nach § 7 AGG nicht danach auswählen, und wer sie freiwillig nennt, gibt Informationen preis, gegen die er sich rechtlich eigentlich schützen könnte.
In der Praxis ist ein Foto in konservativen Branchen und im Mittelstand noch verbreitet, in Technologieunternehmen und im öffentlichen Dienst verzichtbar. Für Bewerbungen in die USA oder nach Großbritannien gehört kein Foto in die Unterlagen.
Pflicht im Lebenslauf sind Kontaktdaten: Name, Anschrift, Telefon und E-Mail. Nicht hinein gehören Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer oder Ausweisnummern.
Häufige Fragen
Muss eine Bewerbung nach DIN 5008 gestaltet sein?
Nein, die DIN 5008 ist eine Empfehlung und keine Pflicht. Sie liefert ein bewährtes Gerüst für Ränder, Positionen und Schreibweisen. Ein sauber gesetztes Anschreiben wirkt sortierter, hat aber keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit.
Welche Ränder gelten für ein Bewerbungsanschreiben?
Links 25 mm, rechts 20 mm, oben 45 mm und unten 25 mm bis zur letzten Zeile — die Maße der DIN-5008-Form B auf DIN A4.
Schreibt man „Betreff:" vor die Betreffzeile?
Nein. Die Betreffzeile steht ohne das Wort „Betreff" und ohne Doppelpunkt, üblicherweise fett gesetzt, zwischen Empfängeranschrift und Anrede.
Kommt nach „Mit freundlichen Grüßen" ein Komma?
Nein, wenn der Name in der nächsten Zeile steht. Folgt der Name in derselben Zeile, wird ein Komma gesetzt.
Gehört ein Bewerbungsfoto in die Unterlagen?
Es ist nicht erforderlich. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfen Arbeitgeber nicht nach persönlichen Merkmalen auswählen. Für Bewerbungen in die USA oder nach Großbritannien gehört kein Foto dazu.
Wie lang darf ein Bewerbungsanschreiben sein?
Höchstens eine Seite. Der Text gliedert sich üblicherweise in drei Absätze: Einstieg mit Bezug zur Stelle, konkrete Beispiele aus dem Werdegang, Abschluss mit Verfügbarkeit.
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